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Als behandlungspflegerische Leistungen werden alle medizinischen Hilfen bezeichnet, die von einem Arzt zur Sicherung des Behandlungsziels verordnet werden. Diese Leistungen erfordern häufig ein spezielles Fachwissen, das unsere examinierten Krankenschwestern und Krankenpfleger/innen durch Ihre Ausbildung und regelmäßige sowohl interne als externe Fortbildungen erworben haben.
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Hierfür muss ihr behandelnder Arzt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege ausstellen. In dieser Form wird diese Verordnung von dem Patienten und dem Krankenpflegedienst ausgefüllt und der der Krankenkasse eingereicht. Ihre Krankenkasse überprüft diese und sendet eine Genehmigung zur Übernahme der Kosten.
Der Krankenpflegedienst arbeitet nach ärztlicher Verordnung, dokumentiert und hält immer Kontakt zu Ihrem Arzt.